Ablauf und Kosten
der Psychotherapie in Wiesbaden
Warum kann es unterschiedliche Wartezeiten geben?
Beihilfe
Zu Beginn finden probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik, der Indikationsstellung und der Therapieplanung. Für eine weiterführende Psychotherapie ist in der Regel ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit notwendig. Die beihilfeberechtigte Person reicht die entsprechenden Formulare bei der Beihilfestelle ein.
Neben der Beihilfe sollte auch die private Restkostenversicherung kontaktiert werden. Je nach Tarif kann zusätzlich eine Leistungszusage der privaten Versicherung erforderlich sein. Nach Klärung der Kostenübernahme beginnt die Behandlung. Auch hier kann die Therapie je nach Indikation als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung stattfinden.
Die Rechnung wird in der Regel zunächst an die Patientin oder den Patienten gestellt. Diese kann anschließend anteilig bei der Beihilfe und der privaten Restkostenversicherung eingereicht werden.
Selbstzahlende
Auch bei Selbstzahlerleistungen beginnt die Behandlung mit einer sorgfältigen Einschätzung. Dabei klären wir, ob eine Psychotherapie, Beratung, Coaching, Diagnostik oder ein anderes Angebot passend ist. Vor Beginn werden Umfang, Honorar und Rahmenbedingungen transparent besprochen. Da keine Abrechnung über eine Krankenversicherung erfolgt, entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
Je nach Anliegen kann es sich um Psychotherapie bei einer psychischen Erkrankung, um eine diagnostische Abklärung, um Beratung oder um Coaching handeln. Der Umfang der Termine kann individueller vereinbart werden als im GKV-System. Möglich sind einzelne Beratungstermine, eine zeitlich begrenzte Kurzintervention, eine Diagnostik oder eine längerfristige Psychotherapie.
Gesetzlich Versicherte / GKV
Der erste formale Schritt ist in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, welche Beschwerden bestehen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob Psychotherapie sinnvoll ist und welche nächsten Schritte empfohlen werden.
Wenn eine Behandlung bei uns möglich und sinnvoll ist, folgen probatorische Sitzungen. Diese dienen der weiteren Diagnostik, der Therapieplanung und der Frage, ob eine tragfähige therapeutische Zusammenarbeit entsteht.
Je nach Behandlungsform wird die Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse angezeigt oder beantragt. Eine Akutbehandlung ist nicht genehmigungspflichtig, muss der Krankenkasse aber angezeigt werden. Für eine anschließende Richtlinientherapie sind probatorische Sitzungen erforderlich.
Nach Klärung der Formalitäten beginnt die eigentliche Behandlung. Diese kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Für Patientinnen und Patienten entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die psychotherapeutische Richtlinienbehandlung.
Ein Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte können wir in unserem MVZ derzeit leider nicht anbieten. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Privatversicherte
Zu Beginn erfolgen diagnostische Gespräche und probatorische Sitzungen. Dabei werden Beschwerden, Lebenssituation, mögliche Diagnosen, Therapieziele und die passende Behandlungsform geklärt.
Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen privaten Versicherungstarif ab. In vielen Tarifen sind zunächst probatorische Sitzungen oder eine bestimmte Anzahl an Sitzungen ohne vorherige Genehmigung möglich. Für weitere Stunden kann eine vorherige Leistungszusage erforderlich sein. Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Antrag verlangt, unterstützen wir Sie mit den therapeutisch notwendigen Unterlagen.
Die Behandlung erfolgt nach fachlicher Indikation als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombination. Während der Behandlung erfolgt regelmäßig Verlaufsdiagnostik zur Überprüfung des Therapiefortschritts und aktueller Symptomschwere. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt gegenüber der Patientin oder dem Patienten. Die Rechnung kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.
Kosten für Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahlende
Der aktuelle psychische Befund dient der fortlaufenden klinischen Einschätzung des Behandlungsverlaufs und wird in jeder Sitzung erhoben.
Kurzzeittherapie
Langzeittherapie
Probatorik
Dieser Betrag wird von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen möglicherweise nur teilweise erstattet. Bitte halten Sie hierzu vorab Rücksprache mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle.
Psychometrische Testungen
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 855a mit dem 1,8-fachen Steigerungsfaktor in Höhe von 75,75 € je Testbatterie.