Ablauf und Kosten

der Psychotherapie in Wiesbaden

Der genaue Ablauf einer Psychotherapie hängt davon ab, wie Sie versichert sind und über welchen Kostenträger die Behandlung abgerechnet wird. Inhaltlich bleibt unser Anspruch gleich: Zu Beginn steht immer eine sorgfältige diagnostische Einschätzung. Danach wird gemeinsam entschieden, welche Behandlung fachlich sinnvoll ist und welches Setting am besten passt – Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kombination aus beiden.

Warum kann es unterschiedliche Wartezeiten geben?

Wir möchten allen Patientinnen und Patienten möglichst zeitnah eine passende Behandlung anbieten. Die Behandlungskapazitäten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind jedoch begrenzt und an gesetzliche sowie vertragspsychotherapeutische Rahmenbedingungen gebunden. GKV-Behandlungen können nur über entsprechende Kassenzulassungen oder genehmigte Anstellungen auf Kassensitzen erfolgen. Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende gelten andere Abrechnungswege, die nicht an dieselben GKV-Sitzkapazitäten gebunden sind. Dadurch können je nach Versicherungsstatus unterschiedliche Wartezeiten entstehen.

Beihilfe

Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten können direkt einen Ersttermin vereinbaren. Zusätzlich zur Beihilfe besteht häufig eine private Restkostenversicherung. Deshalb sollten beide Kostenträger frühzeitig berücksichtigt werden.

Zu Beginn finden probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik, der Indikationsstellung und der Therapieplanung. Für eine weiterführende Psychotherapie ist in der Regel ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit notwendig. Die beihilfeberechtigte Person reicht die entsprechenden Formulare bei der Beihilfestelle ein.

Neben der Beihilfe sollte auch die private Restkostenversicherung kontaktiert werden. Je nach Tarif kann zusätzlich eine Leistungszusage der privaten Versicherung erforderlich sein. Nach Klärung der Kostenübernahme beginnt die Behandlung. Auch hier kann die Therapie je nach Indikation als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung stattfinden.

Die Rechnung wird in der Regel zunächst an die Patientin oder den Patienten gestellt. Diese kann anschließend anteilig bei der Beihilfe und der privaten Restkostenversicherung eingereicht werden.

Selbstzahlende

Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Eine vorherige Genehmigung durch eine Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Auch bei Selbstzahlerleistungen beginnt die Behandlung mit einer sorgfältigen Einschätzung. Dabei klären wir, ob eine Psychotherapie, Beratung, Coaching, Diagnostik oder ein anderes Angebot passend ist. Vor Beginn werden Umfang, Honorar und Rahmenbedingungen transparent besprochen. Da keine Abrechnung über eine Krankenversicherung erfolgt, entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Je nach Anliegen kann es sich um Psychotherapie bei einer psychischen Erkrankung, um eine diagnostische Abklärung, um Beratung oder um Coaching handeln. Der Umfang der Termine kann individueller vereinbart werden als im GKV-System. Möglich sind einzelne Beratungstermine, eine zeitlich begrenzte Kurzintervention, eine Diagnostik oder eine längerfristige Psychotherapie.

Gesetzlich Versicherte / GKV

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir, ob aktuell ein Behandlungsplatz im Rahmen unserer GKV-Kapazitäten verfügbar ist. GKV-Behandlungen können nur über entsprechend zugelassene Therapeutinnen und Therapeuten beziehungsweise genehmigte GKV-Anstellungen auf Kassensitzen erfolgen. Deshalb kann es hier zu Wartezeiten kommen.
Der erste formale Schritt ist in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, welche Beschwerden bestehen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob Psychotherapie sinnvoll ist und welche nächsten Schritte empfohlen werden.

Wenn eine Behandlung bei uns möglich und sinnvoll ist, folgen probatorische Sitzungen. Diese dienen der weiteren Diagnostik, der Therapieplanung und der Frage, ob eine tragfähige therapeutische Zusammenarbeit entsteht.

Je nach Behandlungsform wird die Therapie bei der gesetzlichen Krankenkasse angezeigt oder beantragt. Eine Akutbehandlung ist nicht genehmigungspflichtig, muss der Krankenkasse aber angezeigt werden. Für eine anschließende Richtlinientherapie sind probatorische Sitzungen erforderlich.

Nach Klärung der Formalitäten beginnt die eigentliche Behandlung. Diese kann als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombinationsbehandlung erfolgen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte. Für Patientinnen und Patienten entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten für die psychotherapeutische Richtlinienbehandlung.

Ein Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte können wir in unserem MVZ derzeit leider nicht anbieten. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Privatversicherte

Privat versicherte Patientinnen und Patienten können direkt einen Ersttermin vereinbaren. Vor Beginn empfehlen wir, bei der privaten Krankenversicherung zu klären, in welchem Umfang Psychotherapie im individuellen Tarif erstattet wird.

Zu Beginn erfolgen diagnostische Gespräche und probatorische Sitzungen. Dabei werden Beschwerden, Lebenssituation, mögliche Diagnosen, Therapieziele und die passende Behandlungsform geklärt.
Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen privaten Versicherungstarif ab. In vielen Tarifen sind zunächst probatorische Sitzungen oder eine bestimmte Anzahl an Sitzungen ohne vorherige Genehmigung möglich. Für weitere Stunden kann eine vorherige Leistungszusage erforderlich sein. Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Antrag verlangt, unterstützen wir Sie mit den therapeutisch notwendigen Unterlagen.

Die Behandlung erfolgt nach fachlicher Indikation als Einzeltherapie, Gruppentherapie oder Kombination. Während der Behandlung erfolgt regelmäßig Verlaufsdiagnostik zur Überprüfung des Therapiefortschritts und aktueller Symptomschwere. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt gegenüber der Patientin oder dem Patienten. Die Rechnung kann anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden.

Kosten für Privatversicherte, Beihilfe und Selbstzahlende

Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechnen wir 135,53 € nach GOÄ/GOP-Ziffer 870 mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor. Zusätzlich wird in jeder Sitzung ein aktueller psychischer Befund erhoben und mit der Ziffer 801a nach GOÄ (2,3-facher Steigerungsfaktor) in Höhe von 33,52 € abgerechnet. Der Gesamtbetrag pro Sitzung beträgt in diesem Fall 169,05 €.

Der aktuelle psychische Befund dient der fortlaufenden klinischen Einschätzung des Behandlungsverlaufs und wird in jeder Sitzung erhoben.

Kurzzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen. Die Abrechnung erfolgt über GOÄ/GOP-Ziffer 812a mit 134,06 € pro 50-minütiger Sitzung.

Langzeittherapie

Ab der 25. Sitzung handelt es sich um eine Langzeittherapie. Die Abrechnung erfolgt über GOÄ/GOP-Ziffer 870 mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor in Höhe von 135,53 € pro 50-minütiger Sitzung.

Probatorik

Die Probatorik umfasst in der Regel bis zu 5 Sitzungen. Die Abrechnung erfolgt über GOÄ/GOP-Ziffer 870 mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor in Höhe von 135,53 € pro 50-minütiger Sitzung.

Dieser Betrag wird von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen möglicherweise nur teilweise erstattet. Bitte halten Sie hierzu vorab Rücksprache mit Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle.

Psychometrische Testungen

Psychometrische Testungen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Therapie eingesetzt werden. Sie dienen dazu, Diagnosen abzusichern, Symptome zu objektivieren, Ressourcen und Persönlichkeitseigenschaften für die Therapieplanung zu erfassen und den Verlauf sowie Erfolg der Behandlung besser einschätzen zu können.

Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 855a mit dem 1,8-fachen Steigerungsfaktor in Höhe von 75,75 € je Testbatterie.

Biografische Anamnese

Die biografische Anamnese umfasst Leistungen, die auf Grundlage Ihrer Angaben aus den Therapiesitzungen und Fragebögen auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen erbracht werden. Dazu gehören unter anderem differenzialdiagnostische Überlegungen, die Auswahl und Vorbereitung weiterer diagnostischer Verfahren sowie die Erstellung eines verhaltenstherapeutischen Störungsmodells. Die Abrechnung erfolgt einmalig nach GOÄ/GOP-Ziffer 860 mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor in Höhe von 123,34 €. Die Berechnung erfolgt mit dem Ende der Probatorik.

Beratung, Coaching und reine Diagnostik

Beratung und Coaching ohne Krankheitsbezug sind keine psychotherapeutische Heilbehandlung und können daher in der Regel nicht über gesetzliche oder private Krankenversicherungen abgerechnet werden. Diese Leistungen bieten wir ausschließlich für Selbstzahlende an. Auch reine diagnostische Abklärungen, zum Beispiel eine ADHS-Diagnostik ohne anschließende Behandlung, können derzeit nur für Privatpatientinnen, Privatpatienten und Selbstzahlende angeboten werden.

Hinweis zur Kostenerstattung

Bitte beachten Sie, dass private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Restkostenversicherungen je nach Tarif oder Regelung unterschiedlich erstatten können. Eine vollständige Kostenübernahme kann daher nicht garantiert werden. Mögliche Differenzen zwischen Rechnungsbetrag und Erstattung sind von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen.